Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt und bei der Dienststellenleitung für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Wir sind in ständigem personalrätlichen Austausch mit der Stufenvertretung beim Regierungspräsidium (BPR) und Kultusministerium (HPR) und können Ihnen deshalb auch bei über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehenden Problemen und Fragen weiterhelfen.